Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Auftrags, sobald die Abholung an den Versanddienstleiter gegeben wurde. Eine Abholung bzw. Lieferung des Tausch-Leerguts sollte INNERHALB 3 Tagen erfolgen, jedoch müssen Lieferung und Abholung NICHT am selben Tag stattfinden!
Sollte nach 3 Tagen keine Rückmeldung/Lieferung/Abholung erfolgt sein, bitten wir um SOFORTIGE Kontaktaufnahme mit uns!
Hinweis zum Transport von Abfällen:
NH- und HH-Sicherungseinsätze gelten entsprechend der Definition des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) als nicht gefährlicher Abfall (AVV-Code 16 02 16).
Für das Transportunternehmen gibt es im § 7 Absatz 9 AbfAEV (Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen) eine Befreiung der Anzeigepflicht für wirtschaftliche Unternehmen, die das Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig durchführen. (Der Hauptzweck des Unternehmens ist nicht auf diese Tätigkeiten ausgerichtet). Die Summe der beförderten nicht gefährlichen Abfälle darf insgesamt 20 Tonnen pro Kalenderjahr nicht überschreiten.
Unser Logistikpartner DHL arbeitet mit einer großen Anzahl von Subunternehmern, die im Einzelnen diese Bedingung erfüllen und demnach von der Anzeigepflicht gemäß §55 KrWG ausgenommen sind und deren Fahrzeuge nicht mit dem A-Schild versehen sein müssen.
Mehr dazu unter Downloads - Transporthinweise!